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Testament/Ehe-/Erbvertrag:

Sie möchten Gewissheit haben, dass über den Tod hinaus alles in Ihrem Sinne geregelt ist. Dies bedingt aber, dass Sie schon jetzt die notwendigen Vorkehrungen rechtzeitig treffen.

Vielleicht möchten Sie den überlebenden Ehegatten maximal begünstigen oder sicherstellen, dass er im Haus wohnen bleiben kann.

Sie gehören zu den Menschen, die mit warmen Händen schenken wollen, sei dies die Immobilie rechtzeitig zu überschreiben (Siehe Handänderung mit Wohn-/Nutzniessungsrecht), ein Schenkung in Kapitalform (Ausgleichspflicht gegenüber Geschwister berücksichtigen).

Sie leben im Konkubinat und möchten Ihren Lebenspartner anstelle der Blutsverwandten bestmöglich begünstigen.

Nebst Testament und/oder Ehe-/Erbvertrag, sollten Sie sich auch Gedanken machen, wer Sie vertreten soll, sollten Sie nicht mehr urteilsfähig sein ( siehe Vorsorgeauftrag) damit nicht fremde Personen wie KESB über Ihren Kopf hinweg entscheiden.

Ist es Ihnen wichtig dass die Zustimmung oder Ablehnung medizinischer Massnahmen geregelt ist, sollten Sie sich selber nicht mehr mitteilen können? Dazu benötigen Sie eine Patientenverfügung (siehe Patientenverfügung).