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Darlehen / Erbvorbezug:

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Eltern sind ab und zu im Glauben, dieser Darlehensvertrag stellt automatisch eine Ausgleichspflicht dar, wie es bei Erbvorbezug gesetzlich vorgesehen ist.

Stimmt das? Können Eltern gemachte Darlehen einfach als Erbvorbezüge umdeklarieren um die andern Kinder nicht zu benachteiligen?

Für eine Umwandlung in einen Erbvorbezug benötigt es das Einverständnis des Darlehensnehmers, dies in schriftlicher Form (Notar nicht nötig).
Das Kind, Darlehensnehmer, könnte jedoch auch darauf bestehen, das Darlehen zurückzuzahlen. Das gilt auch nach dessen Tod, da wäre Darlehensbetrag dem Nachlass geschuldet- und keinen Franken mehr. Bei einem Erbvorbezug könnte zur Summe noch ein Zins aufgerechnet und dem Erbvorbezug aufgerechnet werden