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August 2017

Abgangsentschädigung

 

Generell spricht man von Abgangsentschädigungen, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer/In eine einmalige Kapitalleistung ausrichtet.

Wann können solche Kapitalleistungen in Frage kommen?

  • Beendigung Arbeitsverhältnis bei vorzeitiger unfreiwilliger Pensionierung
  • Bei Entlassung
  • im Rahmen von Restrukturierungsmassnahmen

Wann sind Leistungen von der AHV-pflicht befreit?

  • ein Betrieb wird geschlossen
  • Betriebe werden zusammengelegt
  •  Betriebsrestrukturierung (gemäss AHVV Art. 8)

Wann sind Leistungen nicht befreit?

  •  Der Arbeitnehmer entscheidet selber über Pensiionierung

Es ist von Vorteil, dies schriftlich vorgängig mit der zuständiger Ausgleichskasse abzuklären

Steuerliche Erfassung von Abgangsentschädigungen

Es wird unterschieden zwischen Abgangsentschädigung mit Vorsorgecharakter und ohne Vorsorgecharakter

Lassen Sie sich diesbezüglich von einem renomierten Finanzberater/In beraten, die Betrachtungsweise hat enorme Steuerfolgen

 

August 2017

Pensionskasseneinkauf wann geeignet?

 

Bei den stetig sinkenden Zinsen und Umwandlungssätzen bei den Pensionskassen, fragt man sich, ob sich Einkäufe überhaupt noch lohnen.

Einkäufe sind nicht nur von diesen Faktoren abhängig sondern auch davon, was mit den vorhandenen Mitteln geplant ist:

Ein Einkauf ist durchaus lohnenswert aus steuerlicher Sicht wenn:

  • sehr hohes steuerbares Einkommen, hohe Steuerprogression
  • Die einzelnen Einkäufe gestaffelt tätigt
  • Das Geld in (Teil-) Kapitaloption bezogen wird bei (Vorzeitiger -) Pensionierung
  • Kurze Frist zwischen Einkauf und Bezug liegt (mind. 3 Jahre PK-Revision)

Es gibt aber auch Punkte da Einkäufe mit Vorsicht zu betrachten sind und Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen, damit Ihr Plan aufgeht.

Lassen Sie sich vorgängig ausführlich beraten und im Idealfall ihre detaillierte Pensionsplanung erstellen mit den möglichen Varianten und daraus resultierenden Vorteilen.

 

 

August 2017

Weniger Unterhalt zahlen nach der Scheidung

 

Wer einen gut bezahlten Job kündigte um seiner bald Ex-Frau/Mann im Scheidungsverfahren weniger Unterhalt zahlen zu müssen, schneidet sich ins eigene Fleisch.

Die Unterhaltsbeiträge dürfen nicht mehr nach unten korrigiert werden. Damit gibt das Bundesgericht mit einem anfang Juni publizierten Urteil seine Praxis auf, wonach eine Anpassung des Unterhalts entsprechend den neuen Einkommensverhältnissen zulässig war, wenn diese nicht mehr rückgängig gemacht werden konnte. 

August 2017

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