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Dezember 2016

Rechtzeitig vorsorgen

Noch kein Geschenk für Ihre Liebsten?

Wiso schenken Sie nicht einfach Beratungsstunden für eine individuelle Finanz- Pensionsplanung von Christa Kalt Finanzberatung.

Dezember 2016

Vorsorge planen

Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Neuregelung Scheidung

Seit dem 01.01.2013 trat das Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz KESB in Kraft.

Dieses findet Anwendung, wenn Sie keine Regelungen getroffen haben, sollten Sie urteilsunfähig werden.

Ehepaar wiegen sich oft in falscher Sicherheit, dass der Ehepartner automatisch das gesetzliche Vertretungsrecht besitzt. Dies beschränkt sich aber nur auf die ordentlichen Einkommen- und Vermögensverhältnisse. Weitere Entscheide trifft jedoch das KESB wie dies auch bei unverheirateten Paaren ist.

Dies sind Fragen rund um den Eigenheimverkauf, Hypothek, Mitwirkungsrecht im Unternehmen und weitere.

Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie diese Aufgaben einer oder mehreren Personen übertragen.

Wir beraten Sie gerne in Bezug Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung.

Dezember 2016

Neue Regelung

Vorsorgeausgleich bei Scheidung

Per 01.01.2017 setzt der Bundesrat die neuen Gesetzesbestimmungen in Kraft.

Was heisst das konkret:

Bestehende Renten aus bisherigen Scheidungsurteilen können unter bestimmten Voraussetzungen in Vorsorgerenten nach neuem Recht umgewandelt werden.

Vorsorgeansprüche aus Pensionskassen werden nach wie vor hälftig geteilt, der massgebende Zeitpunkt für die Berechnung ist jedoch neu die Einleitung und nicht mehr das Ende des Scheidungsverfahren.
Neu
wird auch geteilt, wenn 1 Partner bereits pensioniert ist. Dies erfolgt aufgrund einer hypothetischen Austrittsberechnung oder Teilung der vorhandenen Rente und Umrechnung in lebenslängliche Rente für Ehegatte. Hat der Ehegatte noch keine Pensionskasse, kann er sich neu der Auffangeinrichtung anschliessen um später das Guthaben in Rente umzuwandeln und auszahlen zu lassen.

Für bereits Geschiedene, gibt es Uebergangsregelungen. Diese erlauben es, bis am 31.12.2017 beim Scheidungsgericht unter bestimmten Voraussetzungen den Antrag zu stellen, nach neuem Recht „lebenslange Vorsorgerenten“ zu erhalten anstelle bestehender Entschädigungszahlungen.

Gerne informieren wir Sie detailliert über die Themen rund um eine Scheidung.

Dezember 2016

Regeln Sie Ihre Situation bevor Andere über Sie entscheiden. Damit helfen Sie auch Ihren Angehörigen und vermeiden Streitigkeiten.

Erzählen Sie auch Ihren Freunden, Bekannten, Arbeitskollegen etc. davon oder leiten Sie diesen Newsletter einfach weiter.

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