Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung
Bei einem Verkauf einer Liegenschaft fallen Grundstückgewinnsteuern an, diese auf dem Gewinn aus dem Verkauf erhoben werden.
Erfolgt jedoch eine Ersatzbeschaffung (selbstbewohnt) innerhalb von 2 Jahren, wird geprüft, ob die Grundstückgewinnsteuer allenfalls aufgeschoben werden kann. Die Grundlage bildet das Steuerharmonisierungsgesetz STHG Art. 12 Abs. 3.
Aufgeschoben heisst aber nicht aufgehoben. Bei einem späteren Verkauf des Ersatzgrundstückes wird nicht nur ein allfälliger Mehrwert sondern auch der aufgeschobene Grundstückgewinn berücksichtigt.
Im Scheidungsfall oder bei Erbschaften sollte bei der Wertermittlung der Liegenschaft auch auf diese Tatsache ein Augenmerk gelegt werden.
Wo liegt die Steuerhoheit bei einem Steueraufschub?
Verkauf innerhalb 5 Jahren: Steuerhoheit Wegzuggemeinde 1. Liegenschaft
Verkauf nach 5 Jahren: Steuerhoheit Zuzuggemeinde 2. Liegenschaft