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September 2017

Nachfolgeregelung Firma

 

Das eigene Unternehmen verkaufen/übergeben

Zeitpunkt für die Nachfolgeregelung

Für eine überlegte und reibungslose Nachfolgeregelung sollten rund 5-10 Jahre eingeplant werden.

Viele Inhaber vergessen dabei, dass ein grosser Teil ihres Vermögens in der Firma steckt und nicht privater Natur ist.

Es ist unumgänglich, vor einer Uebergabe oder Verkauf einen Finanzplan von einem renomierten Finanzplaner/Finanzplanung-Expertin erstellen zu lassen. Dieser zeigt auf, wie sich die Einnahmen/Ausgaben sowie Vermögen/Schulden entwickeln nach dem Ruhestand.

Zudem gibt dieser Pensionsplan Aufschluss darüber, wie hoch der Verkaufserlös oder die Dividendenbezüge sein müssen für eine langfristige finanzielle Absicherung.

Steuern

Nicht betriebsnotwendiges Vermögen ist rechtzeitig steueroptimal ins Privatvermögen zu überführen. Immobilien verteuern den Kaufpreis massiv.

Es ist von Vorteil, dies schriftlich vorgängig mit der zuständiger Ausgleichskasse abzuklären

Diskretion

Um den passenden Käufer zu finden, sollten gut 3-5 Jahre vor der Uebergabe aktiv Gespräche geführt werden. Während den Verkaufsverhandlungen sollte absolutes Stillschweigen anhand einer Geheimhaltungsvereinbarung gewart werden.

Erst nach Sicherstellung der Finanzierung seitens der Bank und Unterzeichnung des Kaufvertrages, sollten die Mitarbeiter informiert werden.

Lassen Sie sich diesbezüglich von einem renomierten Finanzberater/In beraten, die Nachfolgeplanung muss sorgfältig abgewickelt werden um auch steuerlich das Optimum erreichen zu können.

 

September 2017

Vorfälligkeitsentschädigung (Penalty) Hypotheken

 

Laut einem neuen Grundsatzurteil des Bundesgerichts ist die bei einer vorzeitigen Hypothekenauflösung bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung bei der Grundstückgewinnsteuer abzugsfähig als Anlagekosten.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Ablösung klar mit dem  Verkauf der Liegenschaft im Zusammenhang stehen muss.

Kantonale Unterschiede

 Kantone können selber bestimmen, welche Aufwendungen die nicht direkt im Zusammenhang mit dem Verkauf stehen ( Kosten Notar, Verschreibung) anrechenbar sind.

Die Steuerharmonisierung sieht jedoch vor, dass wertvermehrende Auslagen einen Abzug zulassen.

Lassen Sie sich den "Penalty" unbedingt von der Bank berechnen und klären Sie die Abzugsmöglichkeiten in Ihrem Wohnkanton genau ab.

 

September 2017

AHV-Nichterwerbstätigenbeiträge bei geringem Pensum

 

Wer ist erwerbstätig, wer nicht regelt der Artikel 28 Abs. 1 AHVV, worauf sich auch das Bundesgericht stützte in einem konkreten Fall.

Bei geringem Pensum und Einkommen wird unterschiedlich abgerechnet, was die AHV-Beiträge betrifft.

AHV-Beiträge müssen bis zum ordentlichen Pensionsalter bezahlt werden damit keine Beitragslücken und spätere Rentenkürzungen entstehen.

Was ist bei einer vorzeitigen Pensionierung zu beachten?

Wann ist der Partner/Partnerin auch ohne eigenes Einkommen versichert?

Welche Vorkehrungen müssen getroffen werden um Lücken zu vermeiden?

Wann wird eine Vergleichsrechnung gemacht?

Lassen Sie sich rechtzeitig von einer Fachperson zu diesem und anderen Themen rund um die Pensionsplanung beraten.

 

 

September 2017

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